Ausschuss für den Schulsport im Kreis Heinsberg
Kreishaus Heinsberg
Valkenburger Straße 45
D-52525 Heinsberg
Tel.: 0 24 52 / 13 40 16
Fax.: 0 24 52 / 13 40 95
e-Mail: petra.hanssen@kreis-heinsberg.de

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Freiwillige Schulsportgemeinschaften 

Diese Sportgemeinschaften stellen eine außerunterrichtliche Erweiterung des schulischen Sportangebots dar.

Es werden folgende Arten von Schulsportgemeinschaften unterschieden:

  • Allgemeine Schulsportgemeinschaften dienen vorwiegend
    • der Vertiefung von im Unterricht bereits behandelten Sportbereichen / Sportarten
    • der Einführung in neue Bewegungsaktivitäten, Sportbereiche und Sportarten, die nicht im Pflichtunterricht behandelt werden können
    • der Förderung von Schülerinnen und Schüler, die in bestimmten Sportbereichen und Sportarten einen Rückstand auf das Durchschnittsniveau ihrer Jahrgangsstufe haben (z.B. Kurse für Schwimmanfängerinnen und –anfänger)
    • der Vorbereitung auf Prüfungen nach den Bestimmungen von Sportfach- Verbänden (z.B. Sportabzeichen, Schwimmabzeichen u.a.)
    • der Vorbereitung auf die Teilnahme an schulischen Wettkämpfen.
  • Förder- und Fitnessgruppe dienen vorwiegend der
    • der Förderung von Schülerinnen und Schüler mit erheblichen motorischen Entwicklungs- und Lerndefiziten 
  • Höhe der Aufwandentschädigung
    • Für die Leitung einer Schulsportgemeinschaft werden je Schuljahr folgende pauschale Aufwandsentschädigungen gewährt:
      • 150,- € für 15-stündige Schulsportgemeinschaft
      • 300,- € für 30-stündige Schulsportgemeinschaft  
      • 450,- € für 45-stündige Schulsportgemeinschaft
      • 600,- € für 60-stündige Schulsportgemeinschaft
    • Das Budget für die einzelnen AfS wird vom LSB festgelegt und vorgegeben.
    • Die Budgethöhe begrenzt die Anzahl der Anträge, die im jeweiligen Kreis bzw. in der jeweiligen kreisfreien Stadt gefördert werden können. Es können aber auch AG's ohne finanzielle Hilfe bewilligt werden - diese genießen dann zumindest Versicherungsschutz.
  • Antragsverfahren
    • Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online im Internet! 
    • Zeitraum für die Antragstellung:
      - jährlich (etwa von Juli bis ca. Mitte September)
    • Zur Anmeldung für das Antragsverfahren gelangen Sie über das Schulsportportal NRW www.schulsport-nrw.de oder über die Internetseite des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen www.im.nrw.de/ssw .
    • Die bereits registrierten außerschulischen Antragsteller können sich mit ihrem bekannten Kennwort für die Antragstellung zum folgenden Schuljahr wieder einloggen.
    • Noch nicht registrierte außerschulische Antragsteller können sich „>>Hier<<“ beim Landessportbund registrieren lassen. Für die Registrieruung geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und bestimmen für sich einen frei wählbaren „Login“ – Namen.
      Nach erfolgreicher Registrierung sendet Ihnen der LSB NRW ein Zugangspasswort an Ihre angegebene E-Mail-Adresse. Mit Ihrem frei gewählten „Login“ – Namen und dem zugesandten Zugangspasswort können Sie sich für die Antragsstellung einloggen. Das vom LSB NRW zugesandte Zugangspasswort kann nach der ersten Eingabe von den außerschulischen Antragstellern geändert werden.
    • Für die Vorbereitung der schulischen Anträge benötigen Sie die Ihnen bekannte LSB – Geschäftsnummer der jeweiligen Schule. Sollte diese Ihnen nicht bekannt sein, wenden Sie sich bitte an den LSB NRW (Tel: 0203 / 7381 990).

			

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