Ausschuss für den Schulsport im Kreis Heinsberg
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Ausschreibung zu den Bundesjugendspielen 

1. Allgemeines

Die Bundesjugendspiele werden federführend durch den Ausschuss für Bundesjugendspiele unter Beteiligung der Kommission Sport der KMK, des Deutschen Olympischen Sportbundes der deutschen Sportjugend, des Deutschen Leichtathletik- Verbandes, des Deutschen Turner-Bundes und des Deutschen Schwimm-Verbandes betreut.
Das Konzept der Bundesjugendspiele geht von der Erkenntnis aus, dass junge Menschen sehr unterschiedliche Motive haben, Sport zu treiben. Es verfolgt das Ziel, jüngere Jahrgänge systematisch an die Grundsportarten heranzuführen. Dabei soll auf eine Frühspezialisierung und Einengung in ein zu starres Regelwerk verzichtet werden. Für die Jahrgangsstufen 1 – 6 wird deshalb die Durchführung des Wettbewerbs empfohlen. In der Sportart Leichtathletik wird der Wettkampf erst ab Jahrgangsstufe 3 durchgeführt.

2. Inhalte

Die Bundesjugendspiele lösen den Anspruch ein, Bestandteil einer modernen Sportpraxis zu sein. Es handelt sich um ein abgestimmtes Konzept zwischen den Angeboten der beteiligten Sportarten.
Die Inhalte der Bundesjugendspiele orientieren sich an den Grundformen der Bewegung und berücksichtigen dabei die Prinzipien der Vielseitigkeit und der Wahlmöglichkeit. Die Bundesjugendspiele werden als Individualwettbewerb in den drei Grundsportarten ausgeschrieben:

    Gerätturnen
    Leichtathletik
    Schwimmen


Die Bundesjugendspiele sind in drei Teile gegliedert:

1. Wettkampf:  Sportartspezifischer Mehrkampf
2. Wettbewerb : Vielseitigkeitswettbewerb der jeweiligen Grundsportarten
3. Mehrkampf: Sportartübergreifender Mehrkampf der drei Grundsportarten

Das Konzept enthält sowohl die Wahlmöglichkeiten zwischen den drei Sportarten als auch zwischen den Teilen Wettkampf, Wettbewerb und Mehrkampf.

Idealerweise sollten – soweit die Rahmenbedingungen dies erlauben – alle drei Teile der Bundesjugendspiele angeboten werden, um auf die Interessen und Leistungsstärken der Kinder und Jugendlichen eingehen zu können. Die Ausübung der verschiedenen Angebotsformen darf sich nicht allein auf die Durchführung des Sportfestes beschränken, sondern soll im Sportunterricht allgemein ihren Niederschlag finden.

Seit dem Schuljahr 2009/2010 können an den Integrations- und Förderschulen die „Bundesjugendspiele für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung“ durchgeführt werden.

3. Information über die Bundesjugendspiele

Alle aktuellen Informationen zu den Bundesjugendspielen sind unter der Domain www.Bundesjugendspiele.de abzurufen.

Neben dem Handbuch in digitaler Form können hier Hintergründe und Literaturnachweise rund um die Bundesjugendspiele abgefragt werden. Weiterhin besteht natürlich auch noch der Zugang über die beiden bekannten Domains www.bmfsfi.de und www.dsj.de.

Seit 2009 ist eine neue Software (Online-Auswertungstool) zur Auswertung der Bundesjugendspiele zur Verfügung gestellt worden. Diese ist über www.bundesjugendspiele.de über den Button „Online-Auswertungstool“ aufzurufen. Das Online-Auswertungstool kann nur online genutzt werden. Vorraussetzung für die Nutzung ist ein Internetzugang und ein internetfähiger PC. Die Nutzung ist kostenfrei. Es bietet den Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, digital unterstützt die Veranstaltungen zu den Bundesjugendspielen noch effektiver und effizienter vorzubereiten, durchzuführen und auszuwerten. Durch die Online-Bereitstellung ist das Auswertungsprogramm immer auf dem aktuellen Stand. Alle Details zur Nutzung entnehmen Sie bitte dem im Internetauftritt hinterlegten Text.

Bitte beachten Sie, dass – wie oben erläutert – die aktuelle Version des Handbbuches und des Auswertungsprogramms zu den Bundesjugendspielen nur über www.bundesjugendspiele.de abzurufen ist.

4. Organisation

4.1. Teilnehmerinnen und Teilnehmer
An den Bundesjugendspielen sind Kinder und Jugendliche aller Jahrgänge teilnahmeberechtigt. Die Altersangaben in der Ausschreibung und auf den Wettkampfkarten beziehen sich jeweils auf das Jahr, in dem die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer das angegebene Alter erreichen – nicht auf das Alter am Veranstaltungstag.

4.2. Ausrichter
Die Bundesjugendspiele werden in der Regel von Schulen durchgeführt. Dabei ist eine enge Kooperation mit den regionalen Sportvereinen und anderen Trägern außerschulischer Jugendarbeit anzustreben.

4.3. Kampfrichterinnen und Kampfrichter
Die Vorbereitung der Kampfrichterinnen und Kampfrichter, insbesondere wenn es sich um Jugendliche handelt, verdient große Sorgfalt. Es wird empfohlen, geeignete Schülerinnen und Schüler für die Tätigkeit auszubilden, wobei die Sportorganisationen um Mitarbeit gebeten werden sollten.


			

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